Bitcoin versteuern: Unsere Steuer-Tipps!
In den letzten Jahren ist der Bitcoin-Kurs rasant angestiegen. Dadurch ergibt sich für viele Bitcoin-Besitzer nun ein weiteres leidiges Thema. Wie kann ich richtig Bitcoin versteuern? Diese Frage wollen wir von Kryptonerds für dich natürlich beantworten.
Ab wann sind Gewinne bei Bitcoin steuerpflichtig?
Bei Bitcoin stellt sowohl der Kauf, als auch der Verkauf ein privates Veräusserungsgeschäft dar. Hierbei gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr.
Du musst also Gewinne gemäß § 23 EStG bei Bitcoin versteuern, wenn Du die Kryptowährung weniger als ein Jahr gehalten hast. Entscheidend sind also die Zeitpunkte des Kaufs und des Verkaufs Deiner Bitcoin. Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr, so musst Du unbedingt die Spekulationsgewinne in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angeben. Der Abgeltungsteuersatz kommt nicht zur Anwendung. Im Gegensatz zu anderen Anlagen, zum Beispiel Aktien oder Anleihen, behält das Kreditinstitut die Steuer nicht ein.
Kann ich bei Bitcoin auch Verluste deklarieren?
Es ist absolut ratsam auch Verluste im Zusammenhang mit dem Handel von Bitcoin zu deklarieren. Allerdings musst Du auch hier die Jahreshaltefrist einhalten. Weiterhin kannst Du den Verlust auch nur mit Gewinnen, welche innerhalb von anderen privaten Veräusserungsgeschäften erzielt worden sind, verrechnen. Du solltest unbedingt darauf achten, dass Du diese auch in deiner Steuererklärung aufnimmst. Beachte auch weiterhin, dass Du die Zahlen immer in Euro angibst. Häufig werden Kryptowährungen in US-Dollar erworben, diese müssten unbedingt zu Euro verrechnet werden.
Sind Bitcoin-Erträge aus dem Mining zu versteuern?
Nein. Hast Du Gewinne mit Bitcoin aus dem sogenannten Mining oder auch Cloud-Mining erwirtschaftet, so sind diese derzeit nicht steuerpflichtig. Hierbei musst Du auch keine Jahresfrist beachten. In diesem Fall liegt keine steuerrechtliche Anschaffung vor und deshalb musst Du deine Bitcoin aus jedglicher Art des Mining nicht versteuern. Unter einer Anschaffung wird der entgeltliche Erwerb von Bitcoin von einem Dritten verstanden. Sie liegt dann vor, wenn Bitcoin mit Euro oder durch den Verkauf von Kapitalanlagen (oder anderer Gegenstände) erworben werden.
Wie muss ich betrieblich Bitcoin versteuern?
Das Finanzamt behandelt Bitcoin und andere Kryptowährungen analog zu ausländischen Währungen. Bei jeder Transaktion musst Du also unbedingt den aktuellen Gegenwert von Bitcoin zu Euro prüfen und in Deiner Buchführung aufnehmen.
Beispiel zur betrieblichen Bitcoin-Versteuerung:
Torsten Schmitz betreibt einen Online-Shop für Schuhe. Da er vom Thema Kryptowährungen sehr angetan ist, beschliesst er Bitcoin als neues Zahlungsmittel für seine Kunden einzuführen. Manfred Mustermann ist Bestandskunde im Online-Shop von Herrn Torsten Schmitz und beschliesst am 04.10.2017 ein paar Schuhe mit Bitcoin zu erwerben. Der Verkaufspreis im Online-Shop war dafür 38,50 Euro.
Torsten Schmitz erhält also als Shop-Betreiber am 04.10.2017 Bitcoin auf seinem Wallet.
Um seine Bitcoin versteuern zu können, muss er nun die Buchhaltung korrekt ausführen. Er legt dafür den den tagesaktuellen Umrechnungskurs vom 04.10.2017 zu Grunde. (Verlinken: Bitcoin zu Euro-Rechner) Der Kurswert liegt an diesem Tag bei 3.850 Euro pro Bitcoin. Der Schuh hat an diesem Tag 38,50€ gekostet. Mustermann musste also 0,01 Bitcoin (BTC) dafür an Torsten Schmitz senden.
- Brutto Einnahmen: 0,01 BTC * 3.850 Euro = 38,50 Euro
- Netto: 38,50 Euro / 1,19 = 32,35 Euro
- Umsatzsteuer: 6,15 Euro
Bitte beachte unbedingt, dass Du auch bei Unternehmens-Einkäufen mit Bitcoin als Zahlungsmittel, immer mit dem aktuellen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Einkaufs rechnen musst.